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NRWG (RWA)











Rauch- und Wärmeabzugsanlagen -
zur Sicherheit in Ihrer Firma


RWA-Anlagen in Gebäuden sind nicht nur feuerpolizeilich vorgeschrieben, der Gesetzgeber verlangt außerdem vom RWA-Anlagenbetreiber ein einwandfreies Funktionieren der RWA-Anlage über die ganze, langjährige Betriebsdauer des Gebäudes hinweg.

Dadurch soll eine sichere Entrauchung des Gebäudes im Brandfalle gewährleistet werden. Verständlich, immerhin hängen Menschenleben von einer einwandfreien Funktion der RWA-Anlage ab.

Unsere Firma bietet spezielle Wartungsverträge für RWA-Anlagen an und überprüft im jährlichen Rhythmus die komplette RWA-Anlage. Damit kommen Sie als RWA-Anlagenbetreiber Ihrer Sorgfaltspflicht nach und genügen den gesetzlichen Ansprüchen.

Die Wartung der RWA-Anlage umfasst die Funktionsfähigkeit der Fenster, Fensterantriebe, Notstromversorgung, Auslösung und der Überwachungsfunktionen.