Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - zur Sicherheit in Ihrer Firma
RWA-Anlagen
in Gebäuden sind nicht nur feuerpolizeilich vorgeschrieben, der
Gesetzgeber verlangt außerdem vom RWA-Anlagenbetreiber ein
einwandfreies Funktionieren der RWA-Anlage über die ganze, langjährige
Betriebsdauer des Gebäudes hinweg.
Dadurch soll eine sichere
Entrauchung des Gebäudes im Brandfalle gewährleistet werden.
Verständlich, immerhin hängen Menschenleben von einer einwandfreien
Funktion der RWA-Anlage ab.
Unsere Firma bietet spezielle
Wartungsverträge für RWA-Anlagen an und überprüft im jährlichen
Rhythmus die komplette RWA-Anlage. Damit kommen Sie als
RWA-Anlagenbetreiber Ihrer Sorgfaltspflicht nach und genügen den
gesetzlichen Ansprüchen.
Die Wartung der RWA-Anlage umfasst die
Funktionsfähigkeit der Fenster, Fensterantriebe, Notstromversorgung,
Auslösung und der Überwachungsfunktionen.